Schlauspieler Kiel - Finanzordnung
Fassung vom 26.01.2023
§ 1 Kontoführung
- Für jedes Mitglied wird ein Konto unterhalten, auf das
jederzeit Einzahlungen gemacht werden können, und von dem
alle anfallenden Beiträge usw. abgebucht
werden.
- Weist das Konto eines Mitglieds eine Schuld von mehr als
€ 10,-- aus, so hat dieses Mitglied keinen Anspruch auf
Teilnahme an Veranstaltungen des Skatklubs außer an den im
folgenden geregelten Spielabenden.
- Weist das Konto eines Mitglieds vor Beginn eines Spielabends
eine Schuld von mehr als € 10,-- aus, so hat das Mitglied nur
dann Anspruch auf Teilnahme an diesem Spielabend, wenn vorher eine
Einzahlung von mindestens € 5,-- auf dieses Konto erfolgt.
§ 2 Finanzausgleich
Für jeden Monat wird folgender Finanzausgleich
durchgeführt: Bei jedem Mitglied werden von der Anzahl seiner
im abgelaufenen Monat gespielten Serien 3 subtrahiert. Das
Ergebnis wird mit € 1,00 multipliziert. Der so entstandene
Betrag wird dem Konto des Mitglieds gutgeschrieben oder belastet.
§ 3 Beiträge
- Monatsbeitrag
Der Monatsbeitrag beträgt € 5,--.
- DSkV-Beitrag
Der jährlich anfallende DSkV-Beitrag wird vom Verein
übernommen.
- Aufnahmebeitrag
Der Aufnahmebeitrag beträgt € 10,--.
§ 4 Strafgelder
- Verursachen Mitglieder Strafen von der Verbandsgruppe, so haben sie
diese zu tragen.
- Kann ein Mitglied einen Termin nicht wahrnehmen, so hat es sich
selbständig um Ersatz zu bemühen oder so rechtzeitig den
Vorstand davon zu unterrichten, daß dieser sich um Ersatz
bemühen kann. Andernfalls wird dieses Mitglied außer vom
Skatverband auch vom Verein mit einer Strafe in Höhe von €
10,-- belegt.
- Um zu vermeiden, daß sich zwei oder fünf Spieler
zusammenfinden, sind verhinderte Mitglieder dazu
verpflichtet, spätestens 5 Stunden vor Beginn des
Regelspielabends an geeigneter Stelle abzusagen.
Verstöße werden mit einem Strafgeld von € 5,00 belegt.
§ 5 Abrechnung von Spielserien
Die Abrechnung der Spielserien geschieht folgendermaßen:
- € 0,05 pro gewonnenes Spiel
- € 0,25 für 1. bis 3. verlorenes Spiel
- € 0,50 ab 4. verlorenes Spiel
§ 6 Zuschüsse
- Zuschüsse können gewährt werden für
- Startgelder,
- Fahrtkosten,
- Abreizgelder und
- Spesen.
- Bei folgenden Veranstaltungen werden Zuschüsse gewährt:
- Punktspiele
- Mannschaftsmeisterschaften (Kieler MM bis Deutsche MM)
- Einzelmeisterschaften (Kieler EM bis Deutsche EM)
- Meister der Meister
- Spesen
Mannschaftsmitglieder
erhalten pro Serie eine Aufwandsentschädigung von € 5,00
sowie eine Rückerstattung des Abreizgeldes.
- Fahrgeld
Mannschaftsfahrzeuge erhalten eine Kilometerpauschale in Höhe
von € 0,20.
- Die
Zuschüsse können auf Antrag durch das Präsidium
gewährt werden. Die Höhe der Zuschüsse beschließt
ebenfalls das Präsidium.
§ 7 Änderung der Finanzordnung
Diese Finanzordnung kann auf einer Mitgliederversammlung mit absoluter
Mehrheit geändert werden.