Schlauspieler Kiel - Finanzordnung

Fassung vom 26.01.2023

§ 1 Kontoführung

  1. Für jedes Mitglied wird ein Konto unterhalten, auf das jederzeit Einzahlungen gemacht werden können, und von dem alle anfallenden Beiträge usw. abgebucht werden.
  2. Weist das Konto eines Mitglieds eine Schuld von mehr als € 10,-- aus, so hat dieses Mitglied keinen Anspruch auf Teilnahme an Veranstaltungen des Skatklubs außer an den im folgenden geregelten Spielabenden.
  3. Weist das Konto eines Mitglieds vor Beginn eines Spielabends eine Schuld von mehr als € 10,-- aus, so hat das Mitglied nur dann Anspruch auf Teilnahme an diesem Spielabend, wenn vorher eine Einzahlung von mindestens € 5,-- auf dieses Konto erfolgt.

§ 2 Finanzausgleich

§ 3 Beiträge

  1. Monatsbeitrag
    Der Monatsbeitrag beträgt € 5,--.
  2. DSkV-Beitrag
    Der jährlich anfallende DSkV-Beitrag wird vom Verein übernommen.
  3. Aufnahmebeitrag
    Der Aufnahmebeitrag beträgt € 10,--.

§ 4 Strafgelder

  1. Verursachen Mitglieder Strafen von der Verbandsgruppe, so haben sie diese zu tragen.
  2. Kann ein Mitglied einen Termin nicht wahrnehmen, so hat es sich selbständig um Ersatz zu bemühen oder so rechtzeitig den Vorstand davon zu unterrichten, daß dieser sich um Ersatz bemühen kann. Andernfalls wird dieses Mitglied außer vom Skatverband auch vom Verein mit einer Strafe in Höhe von € 10,-- belegt.
  3. Um zu vermeiden, daß sich zwei oder fünf Spieler zusammenfinden, sind verhinderte Mitglieder dazu verpflichtet, spätestens 5 Stunden vor Beginn des Regelspielabends an geeigneter Stelle abzusagen. Verstöße werden mit einem Strafgeld von € 5,00 belegt.

§ 5 Abrechnung von Spielserien

§ 6 Zuschüsse

  1. Zuschüsse können gewährt werden für
  2. Bei folgenden Veranstaltungen werden Zuschüsse gewährt:
  3. Spesen
  4. Fahrgeld
  5. Die Zuschüsse können auf Antrag durch das Präsidium gewährt werden. Die Höhe der Zuschüsse beschließt ebenfalls das Präsidium.

§ 7 Änderung der Finanzordnung

Diese Finanzordnung kann auf einer Mitgliederversammlung mit absoluter Mehrheit geändert werden.