Schlauspieler Kiel - Spielordnung

Fassung vom 25.01.2024

I Durchführung der Spielabende

§ 1 Spielabend

  1. Der Regelspielabend findet jeden Donnerstag um 18.15 Uhr statt.
  2. Gespielt werden darf zu jeder Zeit an jedem Ort. Es sollte aber versucht werden, möglichst alle Mitglieder über geplante Spielabende zu informieren.
  3. Der erste Spieltag jeder Meisterschaftssaison ist der erste Donnerstag nach dem 1. Januar.
  4. Der letzte Spieltag jeder Meisterschaftssaison ist der letzte Donnerstag vor dem 20. Dezember.

§ 2 Sitzverteilung

  1. Am ersten Spielabend einer jeden Saison entscheidet das Los.
  2. Vom zweiten Spielabend bis zum 15. November ergibt sich die Sitzfolge aus der letzten erzielten Punktzahl.
  3. Ergebnisse der letzten Saison werden nicht berücksichtigt.
  4. Haben mehrere Spieler die gleiche letzte Punktzahl, entscheidet der Durchschnitt aller in der aktuellen Saison erzielten Punktzahlen. Ist auch der Durchschnitt gleich, so entscheidet das Los.
  5. Ab dem 16. November ergibt sich die Sitzfolge aus der Reihenfolge in der aktuellen Meisterschaftstabelle. Spieler, die noch keine 15 Spielserien gespielt haben, werden hinter alle Spieler gesetzt, die diese Spielserienanzahl bereits erreicht haben.
  6. Finden sich zu einer Spielserie genau 5 Skatspieler zusammen, kann ein 5er-Tisch gespielt werden, sofern sich alle Skatspieler einig sind. Ist dies nicht der Fall, so muß derjenige auf eine Teilnahme verzichten, der nach der ermittelten Sitzfolge an der letzten Position spielen würde. Falls es sich aber um ein Mitglied handelt, das bereits bei seiner letzten Anwesenheit aussetzen mußte, setzt derjenige aus, der an der vorletzten Position spielen würde.
  7. Sollten mehrere Gastspieler, die in der laufenden Saison noch nicht mitgespielt haben, an derselben Spielserie teilnehmen, werden diese, sofern möglich, auf mehrere Tische verteilt.

§ 3 Zeitlimit

Als Zeitlimit für eine Spielserie werden folgende Werte festgesetzt: Jeder Spieler hat darauf zu achten, daß diese Zeiten eingehalten werden. Ist das Zeitlimit überschritten, hat jedes Mitglied das Recht, darauf zu bestehen, daß nur noch das laufende Spiel durchgeführt wird.

§ 4 Abbruch eines Spieltisches

Wenn eine laufender Spieltisch aus einem beliebigen Grunde nicht zu Ende gespielt werden kann, gelten folgende Regeln:
  1. Der Spieltisch wird unverzüglich zu Ende gespielt, spätestens aber am unter § 1 genannten letzten Spieltag der laufenden Meisterschaftssaison.
  2. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Spieltisch nicht gewertet.
  3. Falls zwischen dem Zeitpunkt des Abbruchs und dem Zeitpunkt der Beendigung des Spieltisches eine andere Spielserie stattgefunden hat, wird der nachgeholte Spieltisch einer eigenen Spielserie zugeordnet und entsprechend bei der Sitzverteilung nach § 2 berücksichtigt.

§ 5 Abrechnung

Nach jeder Spielserie erfolgt eine Abrechnung nach gewonnenen und verlorenen Spielen. Näheres bestimmt die Finanzordnung.

II Meisterschaft

§ 6 Meister der Schlauspieler

  1. Meister der Schlauspieler ist das Vereinsmitglied, das nach dem letzten Spieltag der Meisterschaftssaison die beste ungerundete Durchschnittspunktzahl aller Mitglieder aufweist, die mindestens 20 Spielserien gespielt haben.
  2. Haben mehrere Spieler exakt die gleiche Durchschnittspunktzahl, so ist Meister, wer mehr Spielserien absolviert hat. Ist auch diese Zahl identisch, teilen sich diese Spieler die Meisterehre.
  3. Um in der Abschlußtabelle berücksichtigt zu werden, muß ein Mitglied am Ende der Meisterschaftssaison mindestens 15 Spielserien gespielt haben.
  4. Der Meister erhält zur Meisterfeier, die alljährlich nach Abschluß der Meisterschaftssaison stattfindet, den Wanderpokal "Meister der Schlauspieler" überreicht, den er bis zur nächsten Meisterfeier in Besitz behält.
  5. Sollten in einer Saison weniger als 30 Spielserien durchgeführt worden sein, reduziert sich die Anzahl der erforderlichen gespielten Spielserien sowohl für die Meisterschaft als auch für die Berücksichtigung in der Abschlußtabelle auf 12.
  6. Sollten in einer Saison weniger als 20 Spielserien durchgeführt worden sein oder sollte kein Schlauspieler die für die Meisterschaft geforderte Mindestserienzahl erreicht haben, wird diese Saison um ein Jahr verlängert, also mit der kommenden Saison zusammengefasst.

III Teilnahme an Wettbewerben

§ 7 Ligabetrieb und Mannschaftsmeisterschaft

  1. Bis zum 31. Januar eines jeden Jahres sollen sich alle Mitglieder äußern, ob sie für diese Wettbewerbe grundsätzlich zur Verfügung stehen oder nur als Ersatz einspringen würden oder gar nicht teilnehmen möchten.
  2. Nur Mitglieder, die für den jeweiligen Wettbewerb grundsätzlich zur Verfügung stehen, haben eine Startberechtigung.
  3. Mitglieder, die als Ersatz einspringen würden, werden nur dann gefragt, wenn die Mannschaft sonst nicht vollzählig sein würde.
  4. Die Reihenfolge der Startberechtigung ergibt sich folgendermaßen:
    1. Nur an den ersten beiden Ligaspieltagen und wenn die Mannschaft neu aufgestiegen ist:
      Mitglieder, die in der Aufstiegsmannschaft vertreten waren.
    2. Nur an den ersten beiden Ligaspieltagen:
      Abschlußtabelle der letzten Meisterschaftssaison.
    3. Aktuelle Meisterschaftstabelle. Mitglieder, die noch keine 10 Spielserien gespielt haben, werden hinter alle Mitglieder gesetzt, die diese Spielserienanzahl bereits erreicht haben.
    4. Ab dem 3. Ligaspieltag gilt für den 4. Spieler der Mannschaft folgende Ausnahme:
      Mitglieder, die für den Ligabetrieb grundsätzlich zur Verfügung stehen, aber in der laufenden Saison noch nicht mitgespielt haben, rücken in der Reihenfolge der Startberechtigung vor.
    5. Maßgebend ist der 8. Tag vor dem jeweiligen Termin.

§ 8 Änderung der Spielordnung

Diese Spielordnung kann auf einer Mitgliederversammlung mit absoluter Mehrheit geändert werden.